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News / Aktuelles
Eingriffe in Biberdämme
Verfahrensgang Das Verwaltungsgericht Potsdam (VG Potsdam) hatte mit Urteil vom 25.05.2007 ersti... [ weiterlesen ]
Akustische Vogelabwehranlagen
Mit Kanonen auf Spatzen geschossen – Weinberghut auf dem Prüfstand Ausgangslage Idyllisch... [ weiterlesen ]
Neuerungen im Steuerrecht zum Jahreswechsel
Kinderbetreuung Kinderbetreuungskosten können zukünftig als Sonderausgaben unabhängig davon gelt... [ weiterlesen ]
Steuerabkommen mit der Schweiz
Stand der Umsetzung Das Bundeskabinett hat am 21.09.2011 das mit der Schweiz ausgehandelte Abkom... [ weiterlesen ]

Pflichtteilsrechte

Der Erblasser ist grundsätzlich in der Verfügung über sein Vermögen völlig frei. Die von ihm eingesetzten Erben können jedoch Pflichtteilsansprüchen ausgesetzt sein. Ein gesetzliches Pflichtteilsrecht steht den Kindern des Erblassers, seinen Eltern und seinem Ehegatten zu. Bei den Pflichtteilsansprüchen handelt es sich grundsätzlich um reine Geldansprüche. Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs bemisst sich nach der Hälfte des gesetzlichen Erbteiles. Das Pflichtteilsrecht kann nur in seltenen Fällen entzogen werden. Sollen die Erben vor Pflichtteilsansprüchen geschützt werden, bietet sich eine lebzeitige Vereinbarung mit dem Pflichtteilsberechtigten an, in welcher dieser gegen einen finanziellen Ausgleich auf sein Pflichtteilsrecht verzichtet. Auch eine solche Regelung bedarf der notariellen Beurkundung.