Vorsorgevollmacht
Die Kanzlei in Heidelberg berät zu allen Fragen der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung. Wir entwerfen auf die individuellen Bedürfnisse angepasste Vorsorgevollmachten, Geschäftsbesorgungsverträge und Patientenverfügungen. Rechtsanwalt Dr. Leibold ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Vorsorgevollmacht des Deutschen Anwaltsvereins.
ANSPRECHPARTNER:
Wir sind für Sie da
Spillner & SpitzRechtsanwälte GbR
Sofienstr. 7b
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 / 1474 - 0
Telefax: 06221 / 1474 - 24
Mail: kontakt@spillnerspitz.de