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Presseberichte

Zeitungsartikel erschienen in RNZ am 24.06.2022

Erwachsenenadoption in der Nachlassplanung
Wenn Menschen ohne Kinder oder nahe Verwandte ihr Erbe regeln wollen, stoßen sie aufgrund der geringen Freibeträge bei der Erbschaftsteuer oft auf erhebliche Probleme, ihre Vorstellungen bei der Nachlassplanung umzusetzen. Der Wunsch, das erarbeitete oder aus der Familie stammende Vermögen im Ganzen zu erhalten, scheitert vielfach dann, wenn das Vermögen im Wesentlichen aus einer Immobilie besteht und daneben kein oder nur wenig Barvermögen vorhanden ist, mit welchem die Erbschaftsteuer bezahlt werden könnte. Denn für alle Erben außer Kindern, Enkeln, Eltern und dem Ehegatten sieht das Erbschaftsteuergesetz lediglich einen Freibetrag von 20.000,00 € vor. Der Steuersatz für nicht mit dem Erblasser verwandte Personen liegt auch bei mindestens 30%.
Zu selten wird in solchen Fällen über eine Erwachsenenadoption nachgedacht. Anders als bei einer Adoption von Minderjährigen bleibt bei einer Adoption von Erwachsenen das verwandtschaftliche Verhältnis zur Herkunftsfamilie unberührt. Freibeträge und Steuersätze der Erbschaftsteuer des Adoptierten entsprechen jedoch denen von leiblichen Kindern oder Adoptivkindern. Auch wenn die Voraussetzungen für eine Erwachsenenadoption, die ebenfalls vom Familiengericht geprüft werden, bei Weitem nicht so hoch sind, wie bei der Adoption Minderjähriger, ist in jedem Fall jedoch das Vorliegen einer engen Beziehung zwischen Adoptierendem und Adoptierten nachzuweisen. In den Fällen, in denen die Übertragung erheblicher Vermögenswerte ins Auge gefasst wird, liegt es nahe, dass ein solches Näheverhältnis bereits vorliegt. Bei der Nachfolgeplanung kinderloser Erblasser sollte die Erwachsenenadoption deshalb nicht vorschnell aus den Überlegungen ausgeschlossen werden. Die Autorin ist Fachanwältin für Erbrecht.

Geschrieben von Dr. Bettina Gerlitz




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