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Erbrecht / Erbschaftssteuerrecht

Die Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen im nationalen und internationalen Erbrecht und ist in der Verwaltung von Nachlässen tätig. Wir beraten bei der Erstellung von Nachfolgeregelungen (Testamente, Erbverträge) und der Durchsetzung von Ansprüchen im Erbfall (Miterbenstellung, Pflichtteilsrechte). Die Beratung unserer Kanzlei in Heidelberg erfolgt unter Berücksichtigung der erbschaftssteuerlichen Gegebenheiten.

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