Kontakt aufnehmen
News / Aktuelles
Eingriffe in Biberdämme
Verfahrensgang Das Verwaltungsgericht Potsdam (VG Potsdam) hatte mit Urteil vom 25.05.2007 ersti... [ weiterlesen ]
Akustische Vogelabwehranlagen
Mit Kanonen auf Spatzen geschossen – Weinberghut auf dem Prüfstand Ausgangslage Idyllisch... [ weiterlesen ]
Neuerungen im Steuerrecht zum Jahreswechsel
Kinderbetreuung Kinderbetreuungskosten können zukünftig als Sonderausgaben unabhängig davon gelt... [ weiterlesen ]
Steuerabkommen mit der Schweiz
Stand der Umsetzung Das Bundeskabinett hat am 21.09.2011 das mit der Schweiz ausgehandelte Abkom... [ weiterlesen ]

Erbrecht des Ehegatten

Ehegatten und Partnern eingetragener Lebenspartnerschaften steht neben den Erben 1. und 2. Ordnung (Kindern und Kindeskindern des Erblassers sowie Eltern und Abkömmlingen der Eltern) ein eigenes gesetzliches Erbrecht zu. Der Umfang des gesetzlichen Erbrechts des Ehegatten ist einerseits abhängig von der Stellung der anderen Miterben sowie dem zwischen den Eheleuten bestehenden Güterstand.

Andere Lebensgefährten, insbesondere aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Stief- und Pflegekinder haben kein gesetzliches Erbrecht.