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News / Aktuelles
Eingriffe in Biberdämme
Verfahrensgang Das Verwaltungsgericht Potsdam (VG Potsdam) hatte mit Urteil vom 25.05.2007 ersti... [ weiterlesen ]
Akustische Vogelabwehranlagen
Mit Kanonen auf Spatzen geschossen – Weinberghut auf dem Prüfstand Ausgangslage Idyllisch... [ weiterlesen ]
Neuerungen im Steuerrecht zum Jahreswechsel
Kinderbetreuung Kinderbetreuungskosten können zukünftig als Sonderausgaben unabhängig davon gelt... [ weiterlesen ]
Steuerabkommen mit der Schweiz
Stand der Umsetzung Das Bundeskabinett hat am 21.09.2011 das mit der Schweiz ausgehandelte Abkom... [ weiterlesen ]

Erben und Vererben mit Auslandsbezug

Die oben geschilderten Regelungen gelten dann uneingeschränkt, wenn auf den Erbfall Deutsches Erbrecht anzuwenden ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Erblasser Deutscher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und sich sein Vermögen im Inland befindet. Befinden sich einige Vermögensgegenstände im Ausland, so kann für diese das dortige Erbrecht Anwendung finden, was sich grundlegend vom deutschen Erbrecht unterscheiden kann. Dies gilt fast immer für ausländische Grundstücke, auch wenn es sich dabei lediglich um Ferienwohnungen oder -häuser handelt.