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Wann ist eine rechtliche Beratung erforderlich

Für die wirksame Abfassung eines eigenhändigen Testamentes oder eines Ehegattentestamentes ist lediglich die Einhaltung der oben beschriebenen Formvorschriften erforderlich. In verschiedenen Fällen sollte jedoch unbedingt rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden, damit es im Erbfall nicht zu unerwünschten Überraschungen kommt.

Immer dann, wenn die Familiensituation des Erblassers vom klassischen Familienbild abweicht, weil dieser beispielsweise in zweiter Ehe verheiratet ist, Kinder aus früheren Beziehungen vorhanden sind oder es sich um eine nichteheliche Lebensgemeinschaft handelt, sollte rechtliche Beratung unbedingt in Anspruch genommen werden, um eine interessengerechte Nachfolgeregelung zu erreichen.

Rechtliche Beratung sollte auch in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:

  • Einzelne Erben oder Vermächtnisnehmer haben bereits Vorempfänge erhalten oder sollen solche empfangen.
  • Unter den gesetzlichen Erben befinden sich Pflichtteilsberechtigte, deren Erbteil möglichst minimiert werden soll.
  • Der Erblasser möchte komplexe Regelungen wie beispielsweise die Errichtung einer Vor- und Nacherbfolge als Gestaltungsinstrument einsetzen.
  • Aufgrund der Zusammensetzung oder des Umfangs des Nachlasses besteht die Gefahr, dass bei allen oder einzelnen Erben die Steuerfreibeträge überschritten werden.
  • Im Nachlass befindet sich ein Unternehmen bzw. Anteile an Unternehmen.
  • Teile des Nachlasses befinden sich im Ausland.
  • Die Erblasser, sein Ehegatte oder einer seiner Erben ist nicht Deutscher oder hält sich für längere Zeit im Ausland auf.
  • Teile des Nachlasses befinden sich im Ausland.

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