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News / Aktuelles
Eingriffe in Biberdämme
Verfahrensgang Das Verwaltungsgericht Potsdam (VG Potsdam) hatte mit Urteil vom 25.05.2007 ersti... [ weiterlesen ]
Akustische Vogelabwehranlagen
Mit Kanonen auf Spatzen geschossen – Weinberghut auf dem Prüfstand Ausgangslage Idyllisch... [ weiterlesen ]
Neuerungen im Steuerrecht zum Jahreswechsel
Kinderbetreuung Kinderbetreuungskosten können zukünftig als Sonderausgaben unabhängig davon gelt... [ weiterlesen ]
Steuerabkommen mit der Schweiz
Stand der Umsetzung Das Bundeskabinett hat am 21.09.2011 das mit der Schweiz ausgehandelte Abkom... [ weiterlesen ]

Erforderlichkeit rechtlicher Beratung

Auch wenn die testamentarische Gestaltung einfach erscheint, empfiehlt es sich, zumindest eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch zu nehmen, um abzuklären, ob die angedachte Lösung durchführbar und interessengerecht ist und ob diese nicht zu einer unnötigen steuerlichen Belastung der Erben führt. Die Kosten einer Erstberatung belaufen sich auf max. 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird der Anwalt mit der Abfassung eines Testamentsentwurfs beauftragt, berechnen sich die anwaltlichen Gebühren nach dem Gegenstandswert, d. h. in diesem Fall nach der Höhe des Nachlasses. Bei der Überlegung, ob bei der Abfassung und Errichtung letztwilliger Verfügung anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden soll, ist zu berücksichtigen, dass die Kosten für Nachlassstreitigkeiten oder Erbschaftssteuern, die aufgrund falscher Gestaltungen anfallen können, die anwaltlichen Gebühren schnell um ein vielfaches übersteigen können.