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Unternehmensnachfolge

Spillner & Spitz Rechtsanwälte verfügen über umfassende Erfahrung bei der Beratung zur Unternehmensnachfolge sowohl hinsichtlich der Gestaltung von Nachfolgeregelungen auf den Todesfall, im Wege der vorweggenommenen Erbfolge als auch bei der entgeltlichen Übergabe des Unternehmens an Familienmitglieder oder Dritte. Die Beratung erfolgt im Hinblick auf die rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten (Wahl der Rechtsform, Steueroptimierung, erbrechtliche Vorgaben) und insbesondere immer auch unter Berücksichtigung der persönlichen familiären Situation des Unternehmers. Zu unseren Mandanten zählen Einzelfirmen, Personen- und Kapitalgesellschaften jeglicher Rechtsform. Das Beratungsangebot umfasst auch die Gründung von selbstständigen und unselbstständigen Stiftungen.

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