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vhs Heidelberg, Bergheimer Straße 76, 69115 Heidelberg

Testamentserrichtung - Die 10 häufigsten Fehler


Donnerstag, 11. April 2024, 19:30 - 21:00 Uhr

Um ein formgültiges Testament zu errichten, braucht man nur Papier und Stift. Leider kommt es beim Eintritt des Erbfalles dann doch immer wieder zu bösen und teuren Überraschungen, wenn die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Auch für den Erblasser ist die Vorstellung unschön, dass der Nachlass in die falschen Hände geraten könnte oder dass ein Gutteil des Nachlasses durch die Erbschaftssteuer aufgezehrt wird. Der Vortrag räumt mit verbreiteten Irrtümern im deutschen Erb- und Erbschaftssteuerrecht auf und gibt Hinweise zur korrekten Abfassung von Testamenten.

Die Immobilie im Erbrecht


Donnerstag, 06. Juni 2024, 19:30 - 21:00 Uhr

Die immer noch hohen Immobilienpreise sowie die Änderung des Bewertungsgesetzes, die regelmäßig zu einer erheblichen steuerlichen Mehrbelastung führen, machen es erforderlich, Immobilien sowohl bei der vorweggenommenen Erbfolge, der Gestaltung von Testamenten als auch der Nachlassabwicklung noch stärkere Aufmerksamkeit zu widmen. Gibt es nur einen oder nur wenige nicht besonders eng verwandte Erben, steht die Besteuerung der Immobilie im Vordergrund, erben mehrere Geschwister das Elternhaus, entsteht oftmals Streit über die Zuordnung desselben. Aber auch Immobilien im Ausland bedürfen der besonderen Berücksichtigung bei der Nachfolgeplanung. Der Vortrag zeigt Probleme von Immobilien in Nachlässen und bei der testamentarischen Gestaltung auf und gibt Hinweise, diese im Rahmen der Testamentsgestaltung oder der vorweggenommenen Erbfolge interessengerecht zu lösen.



Übersicht 2019

Bundesteilhabegesetz und Behindertengesetze


Donnerstag, 31. Januar 2019, 19:30 - 21:00 Uhr
6,00 Euro - ermäßigt 4,00 Euro

Die UN-Behinderten-Konvention verpflichtet die Bundesrepublik, auch die finanzielle Situation behinderter Menschen zu verbessern. Das neue Bundesteilhabegesetz tritt zwar erst zum 01.01.2020 in Kraft, bereits jetzt sind jedoch in verschiedenen Bereichen des Sozialgesetzbuches die Freibeträge angehoben worden.
Für alle, die durch ein Testament einen behinderten Menschen bedenken wollen, stellt sich deshalb jetzt die Frage, ob typische Regelungen eines Behindertentestamentes noch zeitgemäß sind.
Durch bestimmte testamentarische Anordnungen wie beispielsweise eine Vor- und Nacherbfolge, die Anordnung von Testamentsvollstreckungen oder Vermächtnisanordnungen soll sichergestellt werden, dass der behinderte Mensch durch die Zuwendungen zusätzliche Leistungen und Lebensqualität erhält und diese nicht kurzfristig durch Pflege-, Wohn- oder sonstige Kosten, die ansonsten von den Systemen der sozialen Sicherung getragen werden, aufgebraucht werden. Der Vortrag erläutert in Grundzügen die geplanten Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz und stellt Gestaltungsvarianten des Behindertentestamentes vor.

Testamentserrichtung - Die 10 häufigsten Fehler


Donnerstag, 04. April 2019, 19:30 - 21:00 Uhr
6,00 Euro - ermäßigt 4,00 Euro

Um ein formgültiges Testament zu errichten, braucht man nur Papier und Stift. Leider kommt es beim Eintritt des Erbfalles dann doch immer wieder zu bösen und teuren Überraschungen, wenn die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Auch für den Erblasser ist die Vorstellung unschön, dass der Nachlass in die falschen Hände geraten könnte oder dass ein Gutteil des Nachlasses durch die Erbschaftssteuer aufgezehrt wird. Der Vortrag räumt mit verbreiteten Irrtümern im deutschen Erb- und Erbschaftssteuerrecht auf und gibt Hinweise zur korrekten Abfassung von Testamenten.

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