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Rechtsanwältin Dr. Bettina Gerlitz

Rechtsanwältin Dr. Bettina Gerlitz
Jahrgang 1969
Rechtsanwältin seit 1998
Fachanwältin für Erbrecht
Partner bei Spillner & Spitz seit 1999
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Wirtschaftsrecht, Familienrecht

Erbrecht

Rechtsanwältin Dr. Gerlitz ist Fachanwältin für Erbrecht und verfügt über umfangreiche Erfahrungen im nationalen und inter­nationalen Erbrecht. Sie ist in der Verwaltung von Nachlässen tätig und berät bei der Erstellung von Nachfolgeregelungen (Testamente, Erbverträge) und der Durchsetzung von Ansprüchen im Erbfall (Miterbenstellung, Pflichtteilsrechte). Die Beratung erfolgt unter Berücksichtigung der erbschaftssteuerlichen Gegebenheiten. Rechtsanwältin Dr. Gerlitz ist Testamentsvollstrecker (Zertifiziert nach DVEV). Sie berät und vertritt bei der Geltendmachung von Regressansprüchen der Sozialhilfebehörden gegen die Erben. Spillner & Spitz Rechtsanwälte verfügen über umfassende Erfahrung bei der Be­ratung zur Unternehmensnachfolge.
Zu unseren Mandanten zählen Einzelfirmen, Personen- und Kapitalgesellschaften jeglicher Rechtsform.
Das Beratungsangebot umfasst auch die Gründung von selbstständigen und unselbstständigen Stiftungen.

Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

Die Kanzlei Spillner & Spitz betreut Unternehmen jeglicher Rechtsform und Größe. Rechtsanwältin Dr. Gerlitz berät und vertritt - gerichtlich und außergerichtlich - Unternehmen bei allen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit der Gründung, Führung, Restrukturierung und Beendigung von Unternehmen. Gegenstand der Beratung sind unter anderem die Rechtsformwahl, Steueroptimierung, Gestaltungen von Vertragsbeziehungen (Gesellschaftsverträge, Arbeitsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lieferverträge, Pachtverträge, u.v.m.). Rechtsanwältin Dr. Gerlitz ist Insolvenzverwalter und Treuhänder in Insolvenzverfahren. Sie betreut Miet- und Wohnungsverwaltungen.

Familienrecht

Rechtsanwältin Dr. Gerlitz ist in allen Bereichen des Familienrechts gerichtlich und außergerichtlich tätig. Sie berät und vertritt beim Abschluss von Ehe- und Erbverträgen, bei Scheidung und Trennung, in Fragen des Unterhalts (Ehegatten-, Kindes- oder Elternunterhalt), des Zugewinn- und Versorgungsausgleichs. Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt. Fragen im Zusammenhang mit sozialrechtlichen Ansprüchen, wie die Beantragung von Elterngeld oder Unterhaltsvorschuss, fallen ebenfalls in ihr Tätigkeitsgebiet.

Rechtsanwältin Dr. Gerlitz ist verheiratet und hat eine Tochter.


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