Rechtsanwalt Dr. Jürgen Leibold
Rechtsanwalt seit 1969
Partner bei Spillner & Spitz seit 1971
Tätigkeitsschwerpunkte:
Steuerrecht, Steuerstrafrecht,
Handels- und Gesellschaftsrecht,
Erbrecht, Unternehmensnachfolge
Steuerrecht/Steuerstrafrecht
Rechtsanwalt Dr. Leibold ist Fachanwalt für Steuerrecht und Vereidigter Buchprüfer und verfügt somit über umfangreiche Erfahrungen im Einkommens-, Körperschafts-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerrecht.Er hat während seiner über Jahrzehnte andauernder Tätigkeit Privatpersonen und Unternehmen bei finanzbehördlichen Außenprüfungen begleitet und deren Vertretung und Verteidigung in sich bisweilen anschließenden Steuerstrafverfahren übernommen.
In besonderer Weise hat sich Rechtsanwalt Dr. Leibold dem Erbschaftssteuerrecht gewidmet. Er hat die Rechtsanwälte Spillner & Spitz mit all den Programmen ausgerüstet, welche zu Wertermittlungen insbesondere von Firmen und Grundstücken nach den neuesten gesetzlichen Gegebenheiten geboten sind.
Die Schnittstellen zum Gesellschafts-, Familien- und Sozialrecht werden immer beachtet.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Dr. Leibold betreut Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen in jeglicher Rechtsform. Er berät und vertritt - gerichtlich und außergerichtlich - Unternehmen bei allen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit der Gründung, Führung, Restrukturierung und Beendigung. Gegenstand der Beratung sind unter anderem die Rechtsformwahl, Umwandlungen, Kapitalerhöhungen und Herabsetzungen. Gefundene Lösungen werden stets der Steueroptimierung unterzogen. Die Gestaltung von Vertragsbeziehungen (Gesellschaftsverträge, Geschäftsführerverträge Arbeitsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lieferverträge, Pachtverträge o. ä.) wird seit vielen Jahren vorgenommen.Erbrecht
Rechtsanwalt Dr. Leibold berät und vertritt eine Vielzahl von Erbengemeinschaften.Er verwaltet deren bisweilen beträchtliche Vermögen.
Die Beratung von Testamentsgestaltungen und Erbverträgen wird durch Vorschläge zur vorweggenommenen Erbfolge vervollständigt. Die Möglichkeit, eine selbständige oder unselbständige Stiftung ins Leben zu rufen, wird aufgezeigt, in Entwürfen gefasst und nach Wunsch hinterlegt.
Rechtsanwalt Dr. Leibold ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Wir sind für Sie da
Spillner & SpitzRechtsanwälte GbR
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