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Rechtsanwalt Dr. Jürgen Leibold

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Leibold
Jahrgang 1939
Rechtsanwalt seit 1969
Partner bei Spillner & Spitz seit 1971

Tätigkeitsschwerpunkte:
Steuerrecht, Steuerstrafrecht,
Handels- und Gesellschaftsrecht,
Erbrecht, Unternehmensnachfolge

Steuerrecht/Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt Dr. Leibold ist Fachanwalt für Steuerrecht und Vereidigter Buchprüfer und verfügt somit über umfangreiche Erfahrungen im Einkommens-, Körperschafts-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerrecht.

Er hat während seiner über Jahrzehnte andauernder Tätigkeit Privatpersonen und Unternehmen bei finanzbehördlichen Außenprüfungen begleitet und deren Vertretung und Verteidigung in sich bisweilen anschließenden Steuerstrafverfahren übernommen.

In besonderer Weise hat sich Rechtsanwalt Dr. Leibold dem Erbschaftssteuerrecht gewidmet. Er hat die Rechtsanwälte Spillner & Spitz mit all den Programmen aus­gerüstet, welche zu Wertermittlungen insbesondere von Firmen und Grundstücken nach den neuesten gesetzlichen Gegebenheiten geboten sind.

Die Schnittstellen zum Gesellschafts-, Familien- und Sozialrecht werden immer beachtet.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Dr. Leibold betreut Handwerksbetriebe und mittelständische Unter­nehmen in jeglicher Rechtsform. Er berät und vertritt - gerichtlich und außergerichtlich - Unternehmen bei allen rechtlichen und wirtschaft­lichen Fragen im Zusammenhang mit der Grün­dung, Führung, Restrukturierung und Beendigung. Gegenstand der Be­ratung sind unter anderem die Rechtsformwahl, Umwandlungen, Kapitalerhöhungen und Herabsetzungen. Gefundene Lösungen werden stets der Steueroptimierung unterzogen. Die Gestal­tung von Vertragsbeziehungen (Gesellschaftsverträge, Geschäftsführerverträge Arbeitsverträge, Allge­meine Geschäftsbedingungen, Lieferverträge, Pachtverträge o. ä.) wird seit vielen Jahren vorgenommen.

Erbrecht

Rechtsanwalt Dr. Leibold berät und vertritt eine Vielzahl von Erbengemeinschaften.
Er verwaltet deren bisweilen beträchtliche Vermögen.

Die Beratung von Testamentsgestaltungen und Erbverträgen wird durch Vorschläge zur vorweggenommenen Erbfolge vervollständigt. Die Möglichkeit, eine selbständige oder unselbständige Stiftung ins Leben zu rufen, wird aufgezeigt, in Entwürfen gefasst und nach Wunsch hinterlegt.

Rechtsanwalt Dr. Leibold ist verheiratet und hat zwei Kinder.


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