Telefon:
06221 / 14 740

Pflichtteilsrechte

Der Erblasser ist grundsätzlich in der Verfügung über sein Vermögen völlig frei. Die von ihm eingesetzten Erben können jedoch Pflichtteilsansprüchen ausgesetzt sein. Ein gesetzliches Pflichtteilsrecht steht den Kindern des Erblassers, seinen Eltern und seinem Ehegatten zu. Bei den Pflichtteilsansprüchen handelt es sich grundsätzlich um reine Geldansprüche. Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs bemisst sich nach der Hälfte des gesetzlichen Erbteiles. Das Pflichtteilsrecht kann nur in seltenen Fällen entzogen werden. Sollen die Erben vor Pflichtteilsansprüchen geschützt werden, bietet sich eine lebzeitige Vereinbarung mit dem Pflichtteilsberechtigten an, in welcher dieser gegen einen finanziellen Ausgleich auf sein Pflichtteilsrecht verzichtet. Auch eine solche Regelung bedarf der notariellen Beurkundung.

Sprache wählen: deutsch englisch

Wir sind für Sie da

Spillner & Spitz
Rechtsanwälte GbR


Sofienstr. 7b
69115 Heidelberg

Telefon: 06221 / 1474 - 0
Telefax: 06221 / 1474 - 24
Mail: kontakt@spillnerspitz.de

Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gerne

Kontakt aufnehmen

News / Aktuelles

Wichtige Hinweise zu COVID-19 / Corona-Virus
Unsere Kanzlei ist weiterhin geöffnet. Aus Rücksicht auf die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen un... [ weiterlesen ]
Präsenztermine wieder möglich
Auch wenn in Zeiten der Corona-Krise zur sozialen Distanz aufgefordert wird, stehen wir selbstverst... [ weiterlesen ]
Änderungen zum Bauvertragsrecht ab 2018
Seit dem 1. Januar 2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Es bringt wichtige Änderungen für private B... [ weiterlesen ]

Copyright 2009-2024 by spillnerspitz.de
Die Kanzlei Spillner & Spitz vertraut Internetlösungen von McGrip - die Internetagentur mit Erfahrung im Anwaltsmarketing