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Pflichtteilsrechte

Der Erblasser ist grundsätzlich in der Verfügung über sein Vermögen völlig frei. Die von ihm eingesetzten Erben können jedoch Pflichtteilsansprüchen ausgesetzt sein. Ein gesetzliches Pflichtteilsrecht steht den Kindern des Erblassers, seinen Eltern und seinem Ehegatten zu. Bei den Pflichtteilsansprüchen handelt es sich grundsätzlich um reine Geldansprüche. Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs bemisst sich nach der Hälfte des gesetzlichen Erbteiles. Das Pflichtteilsrecht kann nur in seltenen Fällen entzogen werden. Sollen die Erben vor Pflichtteilsansprüchen geschützt werden, bietet sich eine lebzeitige Vereinbarung mit dem Pflichtteilsberechtigten an, in welcher dieser gegen einen finanziellen Ausgleich auf sein Pflichtteilsrecht verzichtet. Auch eine solche Regelung bedarf der notariellen Beurkundung.

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