Telefon:
06221 / 14 740

Erforderlichkeit rechtlicher Beratung

Auch wenn die testamentarische Gestaltung einfach erscheint, empfiehlt es sich, zumindest eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch zu nehmen, um abzuklären, ob die angedachte Lösung durchführbar und interessengerecht ist und ob diese nicht zu einer unnötigen steuerlichen Belastung der Erben führt. Die Kosten einer Erstberatung belaufen sich auf max. 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird der Anwalt mit der Abfassung eines Testamentsentwurfs beauftragt, berechnen sich die anwaltlichen Gebühren nach dem Gegenstandswert, d. h. in diesem Fall nach der Höhe des Nachlasses. Bei der Überlegung, ob bei der Abfassung und Errichtung letztwilliger Verfügung anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden soll, ist zu berücksichtigen, dass die Kosten für Nachlassstreitigkeiten oder Erbschaftssteuern, die aufgrund falscher Gestaltungen anfallen können, die anwaltlichen Gebühren schnell um ein vielfaches übersteigen können.

Sprache wählen: deutsch englisch

Wir sind für Sie da

Spillner & Spitz
Rechtsanwälte GbR


Sofienstr. 7b
69115 Heidelberg

Telefon: 06221 / 1474 - 0
Telefax: 06221 / 1474 - 24
Mail: kontakt@spillnerspitz.de

Sie haben Fragen?
Wir beraten Sie gerne

Kontakt aufnehmen

News / Aktuelles

Vortrag: Die zehn häufigsten Fehler bei der Testamentserrichtung
Frau Dr. Gerlitz wird am 16.04.2026 von 19:30-21:00 Uhr einen Vortrag zum Thema "Die zehn häufigste... [ weiterlesen ]
Vortrag: Behinderten- und Bedürftigentestament und Lösungen für Patchwork-Familien
Frau Dr. Gerlitz wird am 09.07.2026 von 19:30-21:00 Uhr einen Vortrag zum Thema "Behinderten- und B... [ weiterlesen ]
Präsenztermine wieder möglich
Auch wenn in Zeiten der Corona-Krise zur sozialen Distanz aufgefordert wird, stehen wir selbstverst... [ weiterlesen ]

Copyright 2009-2026 by spillnerspitz.de
Die Kanzlei Spillner & Spitz vertraut Internetlösungen von McGrip - die Internetagentur mit Erfahrung im Anwaltsmarketing