Erforderlichkeit rechtlicher Beratung
Auch wenn die testamentarische Gestaltung einfach erscheint, empfiehlt es sich, zumindest eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch zu nehmen, um abzuklären, ob die angedachte Lösung durchführbar und interessengerecht ist und ob diese nicht zu einer unnötigen steuerlichen Belastung der Erben führt. Die Kosten einer Erstberatung belaufen sich auf max. 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird der Anwalt mit der Abfassung eines Testamentsentwurfs beauftragt, berechnen sich die anwaltlichen Gebühren nach dem Gegenstandswert, d. h. in diesem Fall nach der Höhe des Nachlasses. Bei der Überlegung, ob bei der Abfassung und Errichtung letztwilliger Verfügung anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden soll, ist zu berücksichtigen, dass die Kosten für Nachlassstreitigkeiten oder Erbschaftssteuern, die aufgrund falscher Gestaltungen anfallen können, die anwaltlichen Gebühren schnell um ein vielfaches übersteigen können.
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