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Gesetzliche Erbfolge

Jeder Deutsche hat Erben. Auch wer seine Verwandten nicht kennt oder keinen Kontakt zu ihnen hat, wird im Todesfall von ihnen beerbt werden. Mit der Errichtung einer letztwilligen Verfügung können andere Personen als die vom Gesetz bestimmten Erben eingesetzt werden. Fehlt eine solche gilt die gesetzliche Erbfolge.

Nach dem Gesetz erben die Verwandten des Verstorbenen in einer bestimmten Reihenfolge. Die nächsten Erben sind die Kinder des Verstorbenen. Werden diese nicht Erben, weil sie beispielsweise bereits verstorben sind oder die Erbschaft ausschlagen, erben deren Kinder. Sind keine Kinder oder Kindeskinder vorhanden, erben die Eltern des Erblassers bzw. deren Abkömmlinge, also die Schwestern und Brüder des Erblassers und gegebenenfalls deren Kinder, die Nichten und Neffen des Verstorbenen.

Sind weder Eltern noch Abkömmlinge von diesen vorhanden, erben die Großeltern und deren Abkömmlinge. Kommen auch diese nicht zu Erbfolge erben weiter entfernte Verwandte.


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