Baurecht und Planungsrecht
Spillner und Spitz Rechtsanwälte beraten und vertreten erfolgreich seit Jahrzehnten im Bausektor tätige Unternehmen, Architekten, öffentliche Auftraggeber und Privatpersonen im Raum Heidelberg.
Die Beratung umfasst im privaten Baurecht die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau beteiligten Bauherren, Bauträgern, Bauunternehmen, Handwerkern und Architekten. Spillner und Spitz berät und vertritt Sie im Architekten- und Werkvertragsrecht, bei Fragen zu Mängeln am Bau oder Haftungsfragen und beim Kauf und Verkauf von (Wohn-)eigentum.
Im öffentlichen Baurecht sind wir im Bereich des öffentlichen Pla-nungsrechts (Bebauungspläne, Fachplanungen, Planung von Straßen- und Schienenanlagen, Atomanlagen, Bergbau) und im Bereich des Baugenehmigungsrechts tätig. Bei der in der Praxis häufigen Verbindung von baurechtlichen mit umweltrechtlichen Fragestellungen kann die Kanzlei auf langjährige fundierte Erfahrung zurückgreifen.
Die Beratung umfasst im privaten Baurecht die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau beteiligten Bauherren, Bauträgern, Bauunternehmen, Handwerkern und Architekten. Spillner und Spitz berät und vertritt Sie im Architekten- und Werkvertragsrecht, bei Fragen zu Mängeln am Bau oder Haftungsfragen und beim Kauf und Verkauf von (Wohn-)eigentum.
Im öffentlichen Baurecht sind wir im Bereich des öffentlichen Pla-nungsrechts (Bebauungspläne, Fachplanungen, Planung von Straßen- und Schienenanlagen, Atomanlagen, Bergbau) und im Bereich des Baugenehmigungsrechts tätig. Bei der in der Praxis häufigen Verbindung von baurechtlichen mit umweltrechtlichen Fragestellungen kann die Kanzlei auf langjährige fundierte Erfahrung zurückgreifen.
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