Steuerabkommen mit der Schweiz
Das Bundeskabinett hat am 21.09.2011 das mit der Schweiz ausgehandelte Abkommen über die „Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt“ gebilligt. Nach dem Abkommen sollen Schweizer Banken vom Vermögen noch nicht entdeckter deutscher Bankkunden eine Pauschalsteuer von 34 % an den Fiskus überweisen. Der Kontoinhaber bleibt weiterhin anonym; Bezugsgröße ist der aktuelle Vermögensstand. Das Vermögen in der Schweiz wäre damit legalisiert.
Ob dieses Abkommen tatsächlich ratifiziert und somit Gesetz wird, ist höchst zweifelhaft. In einer aktuellen Stunde des Bundestages ist von der Opposition massive Kritik am Abkommen geäußert worden. Da die Regierung derzeit über keine Mehrheit im Bundesrat verfügt und dieser zustimmen muss, ist davon auszugehen, dass eine Ratifizierung scheitern wird. Der Bundesrat soll über dieser Frage im Dezember 2011 entscheiden.
Sollte das Abkommen im Bundesrat abgelehnt werden, ist weiter dringend über eine Selbstanzeige nachzudenken. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Schweiz bereits ihre Vorbehalte gegen Artikel 26 des OECD Musterabkommens über die Informationsweiterleitung in Steuerangelegenheiten aufgegeben hat und somit sich zu erweiterten Auskünften verpflichtet hat.
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Eingestellt am 30.11.2011 von Dr. Bettina Gerlitz
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