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Bundesverwaltungsgericht verhandelt im Februar über Diesel-Fahrverbote
Die Deutsche Umwelthilfe hatte das Land Baden-Württemberg wegen anhaltender Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte der 39. BImSchV an mehreren Messstationen in Stuttgart vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart verklagt. In seinem Urteil vom Juli 2017 kommt das Gericht zum Ergebnis, dass der Luftreinhalteplan der Stadt Stuttgart derzeit nicht ausreicht, um die insbesondere mit Feinstaub und Stickoxiden verschmutzte Luft nachhaltig zu verbessern. Daher verlangte es eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans. In diesem Rahmen sei es auch möglich, für bestimmte Diesel-Fahrzeuge Fahrverbote zu erlassen, da der Gesundheitsschutz höher zu bewerten sei als die Interessen der Diesel-Fahrer. Gegen diese Entscheidung legte das Land Baden-Württemberg sog. Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht ein. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat daher noch keine Rechtskraft und muss vor dem Bundesverwaltungsgericht neu verhandelt werden.
Ob Diesel-Fahrverbote rechtlich möglich sind, ist bislang höchstrichterlich nicht geklärt. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am 22.02.2018 über einen vergleichbaren Fall. Diese Entscheidung wird auch für die Situation in Baden-Württemberg von Bedeutung sein.
Ob Diesel-Fahrverbote rechtlich möglich sind, ist bislang höchstrichterlich nicht geklärt. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am 22.02.2018 über einen vergleichbaren Fall. Diese Entscheidung wird auch für die Situation in Baden-Württemberg von Bedeutung sein.
Eingestellt am 07.02.2018 von Dr. Bettina Gerlitz
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