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Dr. Jürgen Leibold |
Rechtsanwalt
Dr. Jürgen Leibold
Jahrgang 1939
Rechtsanwalt seit 1969
Partner bei Spillner & Spitz seit 1971
Tätigkeitsschwerpunkte:
Steuerrecht, Steuerstrafrecht,
Handels- und Gesellschaftsrecht,
Erbrecht, Unternehmensnachfolge

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Steuerrecht/Steuerstrafrecht
Rechtsanwalt Dr. Leibold ist Fachanwalt für Steuerrecht und Vereidigter
Buchprüfer und verfügt somit über umfangreiche Erfahrungen
im Einkommens-, Körperschafts-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerrecht.
Er hat während seiner über Jahrzehnte andauernder Tätigkeit
Privatpersonen und Unternehmen bei finanzbehördlichen Außenprüfungen
begleitet und deren Vertretung und Verteidigung in sich bisweilen anschließenden
Steuerstrafverfahren übernommen.
In besonderer Weise hat sich Rechtsanwalt Dr. Leibold dem Erbschaftssteuerrecht
gewidmet. Er hat die Rechtsanwälte Spillner & Spitz mit all den
Programmen ausgerüstet, welche zu Wertermittlungen insbesondere
von Firmen und Grundstücken nach den neuesten gesetzlichen Gegebenheiten
geboten sind.
Die Schnittstellen zum Gesellschafts-, Familien- und Sozialrecht werden
immer beachtet.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Dr. Leibold betreut Handwerksbetriebe und mittelständische
Unternehmen in jeglicher Rechtsform. Er berät und vertritt -
gerichtlich und außergerichtlich - Unternehmen bei allen rechtlichen
und wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit der Gründung,
Führung, Restrukturierung und Beendigung. Gegenstand der Beratung
sind unter anderem die Rechtsformwahl, Umwandlungen, Kapitalerhöhungen
und Herabsetzungen. Gefundene Lösungen werden stets der Steueroptimierung
unterzogen. Die Gestaltung von Vertragsbeziehungen (Gesellschaftsverträge,
Geschäftsführerverträge Arbeitsverträge, Allgemeine
Geschäftsbedingungen, Lieferverträge, Pachtverträge o. ä.)
wird seit vielen Jahren vorgenommen.
Erbrecht
Rechtsanwalt Dr. Leibold berät und vertritt eine Vielzahl von Erbengemeinschaften.
Er verwaltet deren bisweilen beträchtliche Vermögen.
Die Beratung von Testamentsgestaltungen und Erbverträgen wird durch
Vorschläge zur vorweggenommenen Erbfolge vervollständigt. Die
Möglichkeit, eine selbständige oder unselbständige Stiftung
ins Leben zu rufen, wird aufgezeigt, in Entwürfen gefasst und nach
Wunsch hinterlegt.
Rechtsanwalt Dr. Leibold ist verheiratet und hat zwei Kinder.
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