Staats- und Verfassungsrecht
Spillner & Spitz berät zu allen Fragen des Staats- und Verfassungsrechts. Die gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit der Kanzlei umfasst insbesondere die Bereiche der Verfassungs- Wahlprüfungs- und Kommunalverfassungsbeschwerde, sowohl für die Bundes- als auch für die Landesebene. Die Kanzlei steht auch für die Anfertigung von Rechtsgutachten zur Verfügungen, wobei die Schnittstellen zum Verwaltungsrecht stets beachtet werden.






